Servus-Translation – Ihr Übersetzungsbüro!

Servus-Translation – Ihr Übersetzungsbüro!

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Beglaubigte Übersetzungen
Als professionelles Übersetzungsbüro erhalten Sie durch allgemein beeidigte Übersetzer erstellte beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage bei Behörden, Gerichten, Notariaten und Universitäten – sei es eine beglaubigte Übersetzung von Gerichtsdokumenten, Handelsregisterauszüge, Vertragsübersetzungen, Urkunden und andere amtliche Dokumente.
Diese beglaubigten Übersetzungen werden durch öffentlich bestellte und beeidigte ÜbersetzerInnen erstellt. Unser Team freut sich auf Ihre Anfrage.
Amtlich anerkannt in ganz Deutschland
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung?
Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse!
Servus-Translation - Ihre Experten für beglaubigte Übersetzungen
In wenigen Schritten ist Ihre beglaubigte Übersetzung bestellt und fast schon in Ihrem Briefkasten.
Ihre Vorteile:
- Transparenz durch einfache und klare Kommunikation
- Dokumente als PDF oder Foto hochladen, kein Original notwendig
- Rückinfo mit Preisangabe und Lieferzeitraum
- Höchste Datensicherheit und Vertraulichkeit
- Kleines, professionelles und eng vernetztes Übersetzerteam
- vereidigte oder ermächtigte ÜbersetzerInnen für Ihre Dokumente
Beglaubigte Übersetzungen einfach online angefordert
Zu unseren Kunden gehören Privat- und Firmenkunden sowie Behörden und Gerichte, welche von unsere beglaubigten Übersetzungen profitieren, da sie amtlich in ganz Deutschland anerkannt sind. Ihre persönlichen Dokumente und Daten werden vertraulich behandelt.
Wir übersetzen verschiedene Formate. Sie benötigen einen Vertrag, Vollmacht, Finanzunterlagen, Gerichtsurteile oder standesamtliche Dokumente wie Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden beglaubigt übersetzt?
Wir gewährleisten qualitativ hochwertige und formal korrekte Übersetzungen.
Schon überzeugt? Hier erhalten Sie Ihr Angebot zur Qualitätsübersetzung.
Was ist eigentlich eine beglaubigte Übersetzung?
Eine bestätigte Übersetzung (umgangssprachlich beglaubigte Übersetzung) von ausländischen Dokumenten, öffentlichen Urkunden oder privaten Urkunden wird oftmals zur Vorlage bei Ämtern, Behörden, Gerichten oder öffentlichen Einrichtungen wie Universitäten oder Zeugnisanerkennungsstellen benötigt.
Die Richtigkeit und Vollständigkeit wird von einem vereidigten Übersetzer mit seiner Unterschrift und einem beigedrückten Stempel bestätigt. Die Bestätigungsvermerke sind in allen Bundesländern gültig; demzufolge müssen die deutschen Behörden bestätigte Übersetzungen von allen vereidigten Übersetzern bundesweit anerkennen.