In Nürnberg dahoam!
Servus-Translation – Ihr familiengeführtes Übersetzungsbüro
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Beglaubigte Übersetzung Nürnberg
Sie suchen einen erfahrenen und kompetenten Partner für beglaubigte Übersetzungen in Nürnberg und Umgebung?
Dann möchten wir uns als familiengeführtes Übersetzungsbüro vorstellen.
Wir sind bayernweit, deutschlandweit und auch weltweit für unsere Kunden im Bereich Sprache tätig. Wir schätzen den persönlichen Kontakt auch im digitalen Zeitalter und stehen Ihnen bei Fragen rund um Fachübersetzungen und beglaubigte Übersetzungen gerne telefonisch mit Rat und Tat zur Seite.
Ein kleines, gut eingespieltes Team von Servus-Translation - Ihr inhabergeführtes Übersetzungsbüro - Jörg Distler & Team ist für Sie im Einsatz.
Schon überzeugt?
Für die Angebotserstellung benötigen wir die zu übersetzenden Dokumente. Nutzen Sie unser Kontaktformular für eine schnelle Übermittlung Ihrer Unterlagen. Übermitteln Sie uns Ihre digitalisierten Dokumente bequem über unser Kontaktformular.
Nach kurzer Reaktionszeit erhalten Sie Ihr individuelles Angebot für beglaubigte Übersetzungen.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Übersetzungsbüro für Nürnberg, Franken, Bayern und mehr ...
Servus-Translation - Sprachkompetenz, auf die Sie sich verlassen können.
Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung? In der Regel benötigen Sie beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage ausländischer Urkunden bei deutschen Gerichten, Behörden, Universitäten oder im internationalen Rechtsverkehr. Beglaubigte Übersetzungen können von vereidigten, ermächtigten oder öffentlich bestellten Übersetzern (je nach Bundesland) angefertigt werden. Wenn die Übersetzung im Ausland vorgelegt werden soll, sind manchmal zusätzliche Bestätigungen wie Beglaubigungen und Legalisierungen erforderlich. Dies gilt sowohl für das Dokument in der Ausgangssprache als auch in der Zielsprache. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Welche Dokumente oder Urkunden übersetzen wir beglaubigt?
Wir fertigen für Sie beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten und Urkunden an. Auf Wunsch beraten wir Sie gerne im Vorfeld persönlich. Die Übersetzung wird von einem vereidigten Übersetzer, der vor einem Gericht des Bundes oder eines Landes gemäß § 189 Abs. 2 GVG vereidigt wurde, angefertigt.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für eine beglaubigte, d.h. amtlich anerkannte Übersetzung.
Schicken Sie uns Ihr digitalisiertes Dokument oder Ihre Urkunde.
Adoptionsurkunden
Einbürgerungsurkunden und -bescheinigungen
Führerscheine
Führungszeugnisse
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
Gerichtsurteile, notarielle Urkunden
Handelsregisterauszüge, Verträge oder Geschäftspapiere
Schul-, Universitäts- oder Ausbildungszeugnisse
Übersetzungsbüro Nürnberg online erreichbar
Sie möchten mit einem kleinen Team vertrauensvoll zusammenarbeiten? Dann freuen wir uns auf Ihre Anfrage und sichern Ihnen schon heute zu.
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